limbiq SCM - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die Nutzung von limbiq SCM, eine webbasierte Software für Supply Chain Management ("limbiq SCM"), die als "Software-as-a-Service"-Lösung von der limbiq system GmbH, Philosophenweg 31-33, 47051 Duisburg ("wir", "uns") angeboten wird. Wir erbringen sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit limbiq SCM auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns zuvor schriftlich anerkannt wurden. In diesen Fällen gelten diese AGB ergänzend.

A) Lizenzbedingungen

1) Vertragsgegenstand

1.1) Leistungsgegenstand.
Wir stellen Ihnen mit der Softwarelösung limbiq SCM ein webbasiertes Kollaborations- und Überwachungssystem zur Verfügung, mit dem Sie die Kommunikation und Abwicklung der logistischen Prozesse in Ihrer Supply Chain effizienter gestalten können. Einzelheiten zum Funktionsumfang von limbiq SCM ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung, die wir auf unserer Webseite unter https://limbiq.com/leistungsbeschreibung/ in ihrer jeweils aktuellen Fassung zum Download bereitstellen ("Leistungsbeschreibung") und dem von Ihnen gewählten Leistungspaket. Sie bestätigen, dass Ihre Nutzung von limbiq SCM nicht davon abhängig ist, dass wir Ihnen bestimmte zukünftige Funktionalitäten bereitstellen.

1.2) Keine Nutzung durch Verbraucher.
limbiq SCM steht Ihnen ausschließlich für Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zur Verfügung. Wir erbringen keine Leistungen für Verbraucher.

1.3) Verfügbarkeit.
limbiq SCM ist 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 99 Prozent im Jahresmittel einsatzfähig ("Betriebszeit"). Hiervon ausgenommen sind vorher angekündigte Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht über das Internet zu erreichen sind.

1.4) Supportleistungen.
Wir stellen Ihnen in allen verfügbaren Leistungspaketen Support zur Verfügung. Den Umfang des Supports, die Servicezeiten, sowie etwaige verbindliche Reaktions- und Lösungszeiten entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung. Zu Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen sind wir nicht verpflichtet

1.5) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM).
Zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten setzen wir dem Risiko angemessene, dem anwendbaren Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen ein. Wir sind berechtigt, die eingesetzten Maßnahmen jederzeit zu ändern, solange dabei der vertraglich vereinbarte Schutzstandard nicht unterschritten wird. Einen Überblick über die jeweils eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen finden Sie unter https://limbiq.com/tom-de/.

1.6) Subunternehmer.
Wir sind berechtigt, mit uns verbundene Unternehmen oder andere ausreichend qualifizierte Subunternehmer zur Erbringung von Leistungen Ihnen gegenüber einzusetzen, vorausgesetzt, dass wir Ihnen gegenüber für die Leistungserbringung verantwortlich bleiben. Subunternehmer unterliegen im Hinblick auf die Datensicherheit Anforderungen welchen den von uns eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen (Ziffer 1.5) mindestens gleichwertig sind.

1.7) Technische Voraussetzungen.
Sie sind für die Bereitstellung einer Internetverbindung und das Vorhandensein der für die Nutzung von Limbiq SCM entsprechend der Leistungsbeschreibung erforderlichen Hard- und Software verantwortlich.

1.8) Datensicherung.
Sie sichern uns von Ihren Nutzern überlassene Daten und Unterlagen ordnungsgemäß und regelmäßig. Limbiq SCM ist nicht für die Einhaltung von handels- oder steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten verantwortlich.

2) Nutzungsrechte

2.1) Lizenz.
Für die Vertragslaufzeit räumen wir Ihnen das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizensierbare Recht ein, limbiq SCM gemäß diesen AGB und dem von Ihnen gebuchten Leistungspaket für eigene Geschäftszwecke zu nutzen und durch Mitarbeiter sowie Gastnutzer nutzen zu lassen. Der konkrete Inhalt und die Anzahl der Lizenzen ergibt sich aus dem Software-Nutzungsvertrag (SaaS) bzw. dem Bestellformular. Sie sind uns gegenüber für die Einhaltung dieser AGB durch Ihre Mitarbeiter verantwortlich.

2.2) Updates.
Soweit wir während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates oder Upgrades von limbiq SCM bereitstellen, gelten die vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte für diese in gleicher Weise. Wir sind zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle in diesen AGB abweichend vereinbart wurde.

2.3) Nutzungsbeschränkungen.
Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung von limbiq SCM an Dritte ist untersagt. Hiervon ausgenommen ist die Möglichkeit, Gastnutzern einen beschränkten Zugang zu limbiq SCM gemäß diesen AGB zu gewähren. Im Übrigen dürfen Sie limbiq SCM nicht weiterverkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, vertreiben, verfügbar machen, vermieten, verleasen oder als Dienstleistung für Dritte anbieten.

3) Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1) Vergütung.
Die Höhe der Vergütung für die Nutzung von limbiq SCM ergibt sich aus dem Software-Nutzungsvertrag (SaaS) bzw. dem Bestellformular. Die Vergütungspflicht beginnt mit dem im Software-Nutzungsvertrag (SaaS) bzw. dem Bestellformular festgelegten Vertragsbeginn. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird zusätzlich zu der Vergütung in Rechnung gestellt.

3.2) Jährliche Vergütung und Rechnungsstellung.
Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig und wird von uns entsprechend in Rechnung gestellt. Sie sind verpflichtet, die vereinbarte Vergütung stets fristgerecht innerhalb von acht (8) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Sie sind dafür verantwortlich, uns vollständige und korrekte Rechnungs- und Kontaktdaten zu übermitteln. Eventuelle Änderungen müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.

3.3) Preisänderungen.
Wir behalten uns vor, die Vergütung höchstens einmal jährlich, erstmals nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach dem im Software-Nutzungsvertrag (SaaS) bzw. dem Bestellformular festgelegten Vertragsbeginn mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Monatsende um jeweils maximal zehn (10) Prozent zu erhöhen. Sie sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.

4) Leistungsänderungen

4.1) Zumutbare Änderungen.
Wir können die Leistung und Funktionalität von limbiq SCM jederzeit in einer für Sie zumutbaren Weise ändern. Die Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird und nicht in einer wesentlichen Verschlechterung der Leistungsmerkmale von limbiq SCM resultiert. Wir weisen Sie auf wesentliche Änderungen mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform hin.

4.2) Übrige Änderungen.
Unabhängig von Ziffer 4.1 sind wir jederzeit berechtigt, unser Leistungsangebot zu ändern oder zu ergänzen. Wir kündigen Ihnen die Änderung oder Ergänzung mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Sie können den Änderungen mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Widersprechen Sie nicht, so werden die Änderungen und Ergänzungen Vertragsbestandteil. Wir werden Sie in der Änderungsmitteilung auf die Folgen Ihres Verhaltens hinweisen. Widersprechen Sie der Änderung fristgerecht, können wir den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.

5) Gewährleistung

5.1) Vereinbarte Beschaffenheit.
Während der Laufzeit dieses Vertrags sind wir dafür verantwortlich, dass die Leistungen im Wesentlichen gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung erbracht werden und limbiq SCM im Wesentlichen ohne Verschlechterung der Funktionalitäten zur Verfügung steht.

5.2) Störungsmeldung, Mängelanzeige und Unterstützung.
Auftretende Störungen bzw. Mängel müssen Sie unverzüglich gemäß den anwendbaren Regelungen der Leistungsbeschreibung anzeigen. Sie sind verpflichtet, uns bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung angemessen zu unterstützen (insbesondere Präzisierung des Mangels durch eine fachkundige Person) und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, aus denen sich nähere Umstände zum Auftreten des Mangels ergeben.

5.3) Gewährleistungsausschluss.
Soweit Sie ohne unsere schriftliche Zustimmung von den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Einsatzbedingungen abweichen, sind wir zur Gewährleistung nicht verpflichtet, es sei denn, Sie können darlegen und beweisen, dass die Änderungen oder Abweichungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen. Ein zeitweiliges Abweichen der Leistungsbeschreibung von der tatsächlich vorhandenen Funktionalität von limbiq SCM im Zuge einer Änderung (z.B. Update) ist kein Mangel im Sinne dieser AGB. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

5.4) Rechtsbehelfe.
Von uns zu vertretende Mängel beseitigen wir innerhalb einer angemessenen Frist. Vor der Geltendmachung weitergehender Ansprüche oder Rechte wie einer Kündigung oder Herabsetzung der vertraglich geschuldeten Vergütung, Schadens- oder Aufwendungsersatz, müssen Sie uns die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist einräumen. Die Nacherfüllung kann auch darin bestehen, dass wir Ihnen zur Störungsbeseitigung vorübergehend oder, soweit dies für Sie zumutbar ist, dauerhaft eine Umgehungslösung bereitstellen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Herabsetzung der vertraglichen Vergütung verlangen oder den Vertrag fristlos kündigen. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 6.

5.5) Beta-Funktionen.
Wir übernehmen keine Gewährleistung für als "Beta" gekennzeichnete Leistungen oder Funktionen und sind nicht für entsprechende Mängel verantwortlich, soweit wir diese nicht arglistig verschwiegen haben. Für durch Beta-Funktionen verursachte Schäden haften wir nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Ziffern 6.2 und 6.3 finden keine Anwendung.

6) Haftung

6.1) Unbeschränkte Haftung.
Wir haften unbeschränkt, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für (i) Vorsatz, (ii) grobe Fahrlässigkeit, (iii) bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iv) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, (v) von uns gegebene Garantien und (vi) in Fällen von Arglist.

6.2) Haftung bei Kardinalpflichten.
Unsere Haftung ist für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten), auf den Ersatz des bei Abschluss des Vertrags vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

6.3) Haftungsobergrenze.
Die Parteien sind sich einig, dass der typische vorhersehbare Schaden gemäß Ziffer 6.2 je Schadensfall maximal bei der Summe liegt, die Sie in den sechs (6) Monaten vor dem Eintritt des schädigenden Ereignisses an Nettolizenzgebühren an uns gezahlt haben, und pro Vertragsjahr auf die Summe der Nettolizenzjahresvergütung beschränkt ist.

6.4) Geltungsbereich.
Mit Ausnahme der unbeschränkten Haftung gemäß Ziffer 6.1 gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund und einschließlich von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, sowie im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmen.

6.5) Verjährung.
Außer bei Fällen gemäß Ziffer 6.1 beträgt die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche ein (1) Jahr; Schadensersatzansprüche verjähren zwei (2) Jahre, nachdem sie entstanden sind und Sie hiervon Kenntnis erlangt haben. Unabhängig von Ihrer Kenntnis beträgt die Verjährungsfrist drei (3) Jahre ab dem schädigenden Ereignis.

7) Schutzrechte Dritter

7.1) Freistellung.
Soweit Sie wegen der vertragsgemäßen Nutzung der von uns erbrachten Leistungen wegen einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter rechtskräftig verurteilt werden, stellen wir Sie von diesen Ansprüchen frei, wenn Sie
(a) uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, sobald Sie von den gegen Sie geltend gemachten Ansprüchen Kenntnis erlangt haben;
(b) uns die Kontrolle über alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen einräumen und insbesondere kein gerichtliches oder außergerichtliches Anerkenntnis über Ansprüche des Dritten abgeben; und
(c) uns bei der Abwehr oder Beilegung der Ansprüche in angemessener Weise unterstützen.

7.2) Unverschuldete Verletzung von Schutzrechten Dritter.
Wird die vertragsgemäße Nutzung von limbiq SCM ohne unser Verschulden durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so sind wir verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um
(i) limbiq SCM so zu modifizieren, dass es ohne wesentliche Funktionsbeeinträchtigung keine Schutzrechte Dritter verletzt oder
(ii) von dem Rechtsinhaber ein Nutzungsrecht zu erwerben, welches die Weiternutzung von limbiq SCM ermöglicht.
Nur wenn weder eine Modifikation noch der Erwerb eines Nutzungsrechts möglich ist, sind wir berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Wir werden Sie hiervon unverzüglich nach Kenntniserlangung unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf Ihre Daten ermöglichen. Sie sind in diesem Fall anteilig nicht mehr zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.

7.3) Schadensersatz.
Eine über die Freistellungsverpflichtung nach Ziffer 7.1 hinausgehende Schadensersatzpflicht wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter besteht nur dann, wenn uns an der Verletzung ein Verschulden trifft.

7.4) Ausschluss.
Ihre Rechte gemäß dieser Ziffer 7 bestehen nicht, soweit die Verletzung von Schutzrechten Dritter daraus resultiert, dass Sie
(a) Änderungen an den vertraglichen Leistungen vorgenommen haben, die wir nicht schriftlich genehmigt haben;
(b) die vertraglichen Leistungen in anderer Weise als zum Zweck dieses Vertrages benutzen; oder
(c) die vertraglichen Leistungen mit Hard- oder Software kombinieren, die nicht den Systemvoraussetzungen entsprechen.

8) Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1) Inkrafttreten, und Laufzeit.
Der Vertrag beginnt, soweit im Software-Nutzungsvertrag (SaaS) bzw. dem Bestellformular nicht anders vereinbart, mit Nutzung von limbiq SCM bzw. dem im Software-Nutzungsvertrag (SaaS) bzw. dem Bestellformular vereinbarten Vertragsbeginn (je nachdem was der frühere Zeitpunkt ist) und wird für eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten unbefristet abgeschlossen.

8.2) Ordentliche Kündigung.
Soweit im Software-Nutzungsvertrag (SaaS) bzw. dem Bestellformular nicht anders vereinbart, kann der Vertrag frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit von beiden Seiten mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

8.3) Außerordentliche Kündigung.
Wir können diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung insbesondere dann kündigen, wenn:
(a) Sie die von uns in Rechnung gestellte Vergütung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung zahlen; oder
(b) Sie gegen eine andere Bestimmung dieses Vertrags verstoßen und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung beheben.

8.4) Nutzungseinstellung.
Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, stellen wir Ihren Zugang zu limbiq SCM unverzüglich ein. Sie sind nicht berechtigt, limbiq SCM nach Beendigung des Vertrags zu nutzen.

8.5) Vergütung bei Vertragsbeendigung.
Wenn Sie den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, erstatten wir Ihnen die vorausbezahlte Vergütung anteilig für den nach Wirksamwerden der Kündigung verbleibenden Teil der Vertragslaufzeit. Wenn wir den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, bleiben Sie verpflichtet, die noch nicht bezahlte Vergütung für den verbleibenden Teil der Vertragslaufzeit zu zahlen. Die Vergütungspflicht für den Zeitraum bis zum Wirksamwerden einer Kündigung bleibt in jedem Fall bestehen.

8.6) Sicherung Ihrer Daten.
Wir ermöglichen Ihnen innerhalb eines Zeitraums von drei (3) Monaten nach Vertragsende auf Anforderung Zugriff auf Ihre bei uns noch vorhandenen Daten. Sollten hierfür für uns zusätzliche Aufwände entstehen, zahlen Sie eine angemessene Vergütung. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, eigenständig und außerhalb von limbiq SCM etwaige Aufbewahrungspflichten einzuhalten.

B) Bedingungen für Nutzer

9) Nutzung der limbiq SCM Plattform

9.1) Einhaltung geltender Gesetze.
Es ist Nutzern nicht gestattet, Inhalte oder Informationen auf limbiq SCM einzustellen, die geeignet sind, unseren Interessen oder unserem Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. Insbesondere ist es Ihnen nicht gestattet:
(a) Inhalte unter Verstoß gegen die Vorschriften des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheberrechts, sowie gegen Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und gewerblicher Schutzrechte einzustellen; oder
(b) beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische oder pornographische Inhalte einzustellen.Jeder Nutzer ist für die eingestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Wir überprüfen die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit noch auf Virenfreiheit noch auf deren technische Verarbeitbarkeit hin.

9.2) Sicherheit und Verfügbarkeit von limbiq SCM.
Außerdem ist jede Nutzung unzulässig, die darauf gerichtet ist, die Sicherheit oder Verfügbarkeit von limbiq SCM zu beeinträchtigen, funktionsuntauglich zu machen oder die Nutzung von limbiq SCM zu verhindern, zu erschweren oder zu verzögern.

9.3) Lizenz an Daten.
Jeder Nutzer gewährt uns und den mit uns verbundenen Unternehmen das weltweite Recht zum Speichern, Kopieren, Übermitteln, Anzeigen und Bearbeiten der von Ihnen für limbiq SCM hochgeladenen Daten ausschließlich für den Zweck der Bereitstellung der von Ihnen beauftragten Leistungen.

9.4) Schutz der Zugangsdaten.
Die Nutzer sind verpflichtet, die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Sobald es Anzeichen dafür gibt, dass ein Dritter die Zugangsdaten unrechtmäßig erlangt hat oder die Zugangsdaten missbraucht werden könnten, sind wir umgehend hierüber zu informieren.

C) Allgemeine Bedingungen

10) Datenschutz
Zusätzlich zu diesen AGB gilt die auf unserer Webseite unter https://limbiq.com/avv/ einsehbare und als Download verfügbare Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung („AVV“).

11) Schlussbestimmungen

11.1) Schriftformklausel.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses.

11.2) Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung.
Sie dürfen nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Sie können Ihre Forderung aus diesem Vertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.

11.3) Rechtswahl.
Auf sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

11.4) Gerichtsstand.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der limbiq system GmbH.

11.5) Salvatorische Klausel.
Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.

Stand: 22. März 2021