Der Transport von Gütern ist mit einem hohen Dokumentationsaufwand verbunden. Neben der Anmeldung am Zoll gibt es einige Dokumente, die bereitgestellt werden müssen. Das Konnossement (engl. Bill of Lading) gehört als multifunktionales Dokument zu den wichtigsten Dokumenten in der Seefracht. Es wird vom Verfrachter ausgestellt und regelt die Rechtsbeziehung zwischen ihm, dem Verlader und Empfänger der Ware. Darüber hinaus erfüllt es noch weitere vielfältige Funktionen. Welche das sind, haben wir im Folgenden zusammengestellt.
Die Funktionen des Konnossements
Mit dem Konnossement bestätigt der Verfrachter zunächst den Erhalt der Ware und verspricht damit gleichzeitig sie zu befördern und auszuliefern. Der Empfänger benötigt das Dokument anschließend, um die Güter entgegenzunehmen. Im Gegensatz zum Seefrachtbrief, welcher lediglich als Nachweisdokument für den Beförderungsvertrag und als Quittung für die Fracht genutzt wird, enthält das Konnossement außerdem die Funktion des Wertpapiers. Die Güter können damit noch während des Transports weitergehandelt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die für den Empfänger bestimmten Güter, an Bord einfach schutzlos weiterverkauft werden können. Hier ist die Unterscheidung zwischen dem Namens- und dem Orderkonnossement wichtig. Denn ein Orderkonnossement wird durch einen schriftlichen Übertragungsvermerk (Indossament) übergeben. Damit können die Güter noch an Bord verkauft werden. Bei einem Namenskonnossement hingegen ist nur der eingetragene Empfänger berechtigt, die Güter entgegenzunehmen. Eine Übergabe an einen Dritten ist hier nur durch eine Abtretungserklärung (Zession) möglich.
Mit dem Konnossement wird zudem ebenfalls die Verantwortung für den Zustand der Ware übertragen. Daher werden Mängel an Ware und Verpackung stets dokumentiert werden.
Die Hürden zum elektronischen Konnossement
Seit Jahren nimmt die Digitalisierung Einzug in alle Industriebereiche. Auch logistische Prozesse werden zunehmend digitalisiert. Mit der Digitalisierung des Konnossements könnte nicht nur Papier, sondern auch reichlich Bearbeitungszeit gespart werden. Zum Thema „Digitalisierung der Frachtdokumente“ laufen außerdem schon seit Jahren Projekte wie das Pilotprojekt AEOLIX (Architecture for European Logistics Information Exchange), das 2016 von der EU gestartet wurde. Heute ist es Teil des Folgeprojekts FENIX „European FEderated Network of Information eXchange in LogistiX”, welches die Interoperabilität zwischen existierenden und neuen Logistik-Informationssystemen verbessern und ein nahtloses Datenaustausch-Netzwerk ermöglichen soll. Es gibt ebenfalls bereits Anbieter, die das Konnossement in elektronischer Form verfügbar machen. Doch warum hat sich das elektronische Konnossement bisher noch nicht durchgesetzt? Das hat vor allem rechtliche Gründe, da bei Wertpapieren Interessengruppen wie Banken und Versicherungen vertreten sind, die die elektronische Form noch nicht akzeptiert haben. Zudem sind in vielen Ländern Fragen zum Thema Sicherheit und Datenschutz noch nicht vollständig geklärt.
Dennoch soll es für Transportunternehmen ab dem Jahr 2025 voraussichtlich möglich sein, in der gesamten EU elektronische Frachtpapiere zu verwenden. Bis dahin plant die EU-Kommission zunächst noch die technischen Standards zur Übertragung und Verarbeitung der Datensets sowie Regeln für den Schutz der Daten auszuarbeiten.
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